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Mittwoch, 11. Juli 2007, 09:32

Nicht Bestandene Abschlussprüfung

Hallo zusammen.

Hat jemand schon Erfahrung, mit der Beschwerde für eine nicht bestandene Abschlussprüfung beim BBT?
Wie war das vorgehen, das verfahren und das Resultat.

Ich habe nämlich zum zweiten mal den Fachausweis nicht bestanden.

Dabei habe ich jedes Blatt ausgefüllt. Und Sinn macht es auch was ich geschrieben habe. Aber ihr wisst ja nach was für Kriterien i-ch korrigiert. In etwa so wie die Lottozahlen fallen. Absolut nicht nachvollziehbar.

Bin über jeden Tipp sehr Dankbar

2

Mittwoch, 11. Juli 2007, 10:49

RE: Nicht Bestandene Abschlussprüfung

Erfahrungen nein

Ich hoffe für dich,dass du die Beschwerde schon abgeschickt hast, weil 30 Tage nach Prüfungsbescheid steht im Merkblatt.. und diese Frist ist ja am 8 Juli abgelaufen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »amma« (11. Juli 2007, 10:51)


3

Mittwoch, 11. Juli 2007, 11:11

RE: Nicht Bestandene Abschlussprüfung

danke für deine antwort. sie ist so aber nicht richtig.

1. wurden die resultete für die abschlussprüfungen am 22.6.augeschaltet.
2. gilt das datun des Briefes von i-ch, wo der negative bescheid verkündet wird. und dieser Brief hat als datum 27.7.2007

sascha

4

Mittwoch, 11. Juli 2007, 11:21

RE: Nicht Bestandene Abschlussprüfung

Hi Sascha.

Kurz vor weg. Auch ich habe Beschwerde eingelegt. Bin allerdings zum 1 mal durchgerasselt

Betreffend des I-CH Briefes : meiner hatte, obwohl er erst gegen Ende Juni in der Post war, als Datum Zürich, den 8 Juni 2007. Da dieser Brief mit der elektronischen Briefmarke versehen ist und das Couvert keine Poststempel trug, bin ich mir nicht sicher ob deine Argumentation beim BBT greiffen wird.

Trotz allem wünsche ich dir viel Erfolg!

PS: musst du nun 3 Jahre warten bevor du zu einer letzten Abschlussprüfung zugelassen wirst?!

5

Donnerstag, 12. Juli 2007, 14:23

Hallo amma
Mein Brief trägt das selbe Datum (7.Juni 2007). Und ich habe ich sogar erst am Sa 7.7.erhalten.
Gemäss beiliegendem Merkblatt und Info von der i-ch zählen die 30 Tage erst ab dem Datum der Prüfungs Veröffentlichungen. Und das war der 30.6.2007. somit hättest du noch jede menge Zeit gehabt.

Wie gehr du nun aber vor? Hast Du die Einsprache mit Hilfe der Schule gemacht?

Gruss Sascha

6

Freitag, 13. Juli 2007, 11:00

Hallo Sascha

Ich hatte vor einem halben Jahr auch das Pech durch die Prüfung zu rasseln. Als erstes musst Du bei i-ch schriftlich die Einsichtnahme in Deine Prüfung verlangen. Diese wird Dir dann in elektronischer Form auf Deinem i-ch-Account zugänglich gemacht. Du kannst sie anschauen und herunterladen. Sie entält alle Informationen zu Anforderungen und Bewertungen. Wenn Du dann alles angeschaut hast und immer noch der Meinung bist Du seist falsch bewertet worden, kannst Du beim BBT Beschwerde einreichen. Ich würde dies allerdings nur ins Auge fassen, wenn Dir nicht allzu viel an Punkten fehlt - die Anhebung einer Note um 0.5 kannst Du vielleicht mit guten Argumenten erreichen, mehr wahrscheinlich nicht.

Toi, toi, toi - lass Dich nicht unterkriegen
Gruss Roman

7

Sonntag, 28. Oktober 2007, 09:33

Rekurs

Hi sascha, sehe dein mail leider erst heute, wird dir wohl nichts mehr helfen, hier trotzdem noch meine Erfahrungen: hatte das Pech bei der Prüfung Okt. 2006 durchzurasseln (zum 1. Mal), nach der Einsichtnahme (ca. 3 Wochen später als angekündigt), habe ich dann Rekurs eingelegt, da ich festgestellt habe, eigentlich sehr viel ähnliches geschrieben zu haben wie die Musterlösung, und ich sogenannte Eintrittskriterien gemäss Vorlage eindeutig erfüllt habe (z.B. "in Ausgangslage vorhanden" oder "gemäss Ausgangslage relevant"). Auch einer meiner Teacher (Heiner Birrer; WISS) hat mir aufgrund meiner Ausführungen dazu geraten. Vorgehen ist tatsächlich: Rekurs innerhalb 30 Tagen nach Oeffnung des negativen Bescheides. Schriftlich an BBT; (Kostenvorschuss von CHF 900.-- zur Abschreckung!!; diese leiten es an die I-CH weiter zur Neubeurteilung, wo leider diesselben Experten die Neubeurteilung vornehmen.... -->sehr clever.... Danach Stellungnahme dieser Experten: meine wollten von meinen Argumenten nichts eingestehen; muss dazu noch sagen, dass ich den Einstieg nicht gut (Ueberschrift) gewählt habe, und daher alle weiteren Aufgaben als nicht relevant angesehen (sprich 0 Punkte) wurden. Daher wurde, obwohl mit der Musterlösung zum grossen Teil analog, nichts davon gerechnet. Hätte man einen Teil davon gerechnet, wäre ich auf eine Benotung zw. 4.5-5.0 gekommen.... Aber nach der sehr ignoranten Neubeurteilung durch die Experten und der Empfehlung von Heiner Birrer habe ich von einem Weiterzug des Rekurses abgesehen. Konsequenz: Einstellung des Verfahrens und Kostenrückerstattung von CHF 800.--. Teile mir doch mit, wie es dir ergangen ist? Ich trete nun morgen erneut an, und hoffe auf einen besseren Einstieg. (oder auf Lottoglück; mir scheint es ist in etwa dasselbe.....)
Gruss und alles Gute.
J.